Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Ritter Products AG

1. Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Ritter Products AG schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

2. Angebote der Ritter Products AG

Die Ritter Products AG verkauft Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Home Living & Utility sowie Garden & Do it, hauptsächlich an spezialisierte Detailhändler, Fachgeschäfte und Einzelkunden.

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum der Ritter Products AG. Ohne Einwilligung der Ritter Products AG darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche von der Ritter Products AG als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Die Ritter Products AG bestätigt die Annahme schriftlich per Fax oder E-Mail.

Wünscht der Kunde Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm die Ritter Products AG so schnell wie möglich mit, ob die Änderungen möglich sind und welche Auswirkungen sie auf die Termine, Preise und Dienstleistungen haben. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gelten diese Änderungen nicht.

3. Termine

Die Ritter Products AG verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Ritter Products AG liegen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschliesslich, Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

  1. auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er der Ritter Products AG unverzüglich mitzuteilen.
  2. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
  3. der Ritter Products AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die Ritter Products AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Ritter Products AG muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet oder zusammen mit dem Kunden vereinbart.

4. Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Die Ritter Products AG liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der Ritter Products AG.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Der Käufer übernimmt die Transportkosten sowie die Kosten für die Überprüfung der Ware.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen.

Dienstleistungsaufwände sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Ritter Products AG berechtigt,

  1. Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen
  2. oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
  3. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
    Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Ritter Products AG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.

Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Ritter Products AG berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Der Kunde darf mit Gegenansprüchen an die Ritter Products AG verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der fünf Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

6. Gewährleistung

Die Ritter Products AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Die Garantiefrist richtet sich nach den verschiedenen Produktegruppen und dauert ein Jahr oder länger.

Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die Ritter Products AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber der Ritter Products AG, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

7. Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

8. Datenschutz

Die Ritter Products AG versichert, die Rechtsnormen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes einzuhalten. Kundendaten werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergeleitet. Die Weiterleitung an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlich ist.

9. Rücknahme

Die Ritter Products AG verpflichtet sich gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), elektrische Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Der Kunde übernimmt die Kosten für Transport und Entsorgung.

10. Schlussbestimmungen

Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Olten SO. Die Ritter Products AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.